Statuten

Statuten des Vereins FabLab Zürich

1 Bezeichnung

Unter dem Namen «FabLab Zürich» besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.

2 Neutralität

FabLab Zürich ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral.

3 Zweck

FabLab Zürich bezweckt als Trägerverein den Aufbau und den Betrieb des FabLabs in Zürich.

4 Mitgliedschaft

Aktive Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Die Aufnahme in den Verein FabLab Zürich erfolgt durch den Vorstand auf Anfrage. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr. Der Mitgliederbeitrag ist zu Beginn des Jahres fällig und bis Ende Februar zu entrichten. Wird der fällige Betrag nicht bis Ende Februar bezahlt, verfällt die Mitgliedschaft.

5 Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 156.- pro Jahr und wird neu pro Geschäftsjahr (Kalenderjahr) erhoben.

6 Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten (per Email oder Brief). Bei einer Kündigung bleibt der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr geschuldet und wird nicht rückerstattet.

7 Ausschluss von Mitgliedern

Der Vorstand kann Mitglieder, die gegen Statuten oder Nutzungsbedingungen verstossen, aus dem Verein ausschliessen.

8 Mittel

FabLab Zürich finanziert seine Tätigkeit aus den Mitgliederbeiträgen, aus Beiträgen von öffentlichen Subventionsgebern und aus Unterstützung und Zuwendungen Dritter. Für die Verpflichtungen von FabLab Zürich haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

9 Organe

Organe des FabLab Zürich sind die

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Projektgruppen

10 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins. Sie findet jährlich auf Einladung des Vorstands statt. Sie kann von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden. Die Mitgliederversammlung bestimmt die allgemeinen Richtlinien und Zielsetzungen von FabLab Zürich, nimmt Rechnung und Jahresbericht ab, legt Budget und Jahresprogramm fest und bestimmt die Höhe der Mitgliederbeiträge. Sie wählt den Vorstand. Aktive Mitglieder sind mit einer Stimme stimmberechtigt.

11 Vorstand

Der Vorstand vertritt das FabLab Zürich nach aussen und vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Es besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und wenigstes zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand kann sich durch weitere Mitglieder für die Organisation und Verwaltung der Aktivitäten von FabLab Zürich und allfällig weitere Aufgaben ergänzen.

12 Vorschriften & Reglemente

Vorstand und Organe erlassen Vorschriften und Reglemente.

13 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.

14 Grundsätze

  • Jede(r) kann mitmachen.
  • Wir halten die Prinzipien von Open Source hoch.
  • Just in time, statt just in case (Probleme dann lösen, wenn sie auftreten, nicht dann, wenn sie uns als mögliche Probleme einfallen).
  • Be excellent to each other – seid exzellent zueinander

15 Schlussbestimmungen

Die vorstehenden Statuten beinhalten alle durch die Mitgliederversammlungen am 17.09.2013, 22.03.2014, 24.03.2015, 21.03.2016, 21.06.2018 und 21.03.2019 beschlossenen Änderungen und ersetzen alle vorgängigen Fassungen der Statuten.

Zürich, 21. März 2019

Die Präsidentin: Martina Altermatt

Der Aktuar: Thomas Amberg

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 27. März 2023

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 28. März 2022

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 31. März 2021

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 23. Juni 2020

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 21. März 2019

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 21. Juni 2018

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2017

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 19. März 2016

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 24. März 2015