Mitgliederversammlung 21.6.2018 18:00Uhr

Liebe Mitglieder,

nach der Verschiebung des März-Termins ist es nun endlich so weit: Wir laden euch hiermit zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Die MV findet am

Donnerstag, 21. Juni 2018, um 18 Uhr

im FabLab Zürich an der Zimmerlistrasse 6 in 8004 Zürich statt.

Wir werden dort das letzte Jahr noch einmal Revue passieren lassen und in die Zukunft schauen.

[update 10.6.2018] Unten (oder als google doc hier) noch die mit den Anträgen der Mitglieder vervollständigte Traktandenliste.

Wir freuen uns auf euch!

Mit besten Grüssen,

Vorstand FabLab Zürich (vorstand@zurich.fablab.ch)

Traktanden

  1. Begrüssung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl der Stimmenzähler
  4. Genehmigung der Traktandenliste
  5. Genehmigung des Protokolls der MV vom 11.März 2017
  6. Jahresbericht
  7. Jahresrechnung und Bericht des Treuhänders und der Kassiererin
  8. Budget 2018
  9. Entlastung des Vorstands
  10. Antrag von René Demarmels: Statutenänderung Ausgabenbeschränkung
  11. Antrag von René Demarmels: Gesamtrevision der Statuten
  12. Antrag von René Demarmels: Rüge des Vorstandes betreffend Änderung der Mitgliederbeitragserhebung
  13. Antrag von René Demarmels: Rüge des Vorstandes betreffend der Verschiebung der Mitgliederversammlung
  14. Antrag von Johann Joss: Öffentliche Vorstandssitzung
  15. Antrag von Johann Joss: Ehegattenklausel
  16. Antrag von Johann Joss: Moderationsklausel
  17. Antrag von Marcel Weiss: Einführung eines Rekurs- und Schlichtungsverfahrens
  18. Wahl des Vorstands
  19. Varia

Beilagen

Traktandum 10: Statutenänderung Ausgabenbeschränkung

René Demarmels stellt den folgenden Antrag an die MV:

Folgender Artikel soll unter Absatz 11 in die Statuten aufgenommen werden:

Der Vorstand darf über Ausgaben bis zum maximalen Betrag von CHF 4000.- für einmalige Ausgaben und bis CHF 2000.- für wiederkehrende Ausgaben beschliessen.

Über darüberhinausgehende Beträge darf der Vorstand nur beschliessen, wenn diese Ausgaben im genehmigten Budget der vorhergehenden Mitgliederversammlung genehmigt wurden.

Traktandum 11: Gesamtrevision der Statuten

René Demarmels stellt den folgenden Antrag an die MV:

Unsere Statuten bedürfen einer dringenden Revision. Im Besonders sollten die Rechte und Pflichten sowohl der Mitglieder als auch des Vorstands inklusive aller Chargierten. (z.B. Labmanager, Kursleiter usw. festgelegt werden.)

Ich beantrage, dass spätestens bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eine beschlussfähige überarbeitete Fassung der Statuten der Versammlung vorgelegt wird.

Diese Überarbeitete Fassung soll durch eine paritätische Kommission aus je 2 Mitglieder des Vorstandes und 3 nicht dem Vorstand angehörigen, von der Mitgliederversammlung bestimmten Mitglieder, erarbeitet werden.

Traktandum 12: Rüge des Vorstandes betreffend Änderung der Mitgliederbeitragserhebung

René Demarmels stellt den folgenden Antrag an die MV:

An der Mitgliederversammlung vom 24. März 2015 wurde beschlossen, dass der Jahresbeitrag pro Kalenderjahr, für Neueintritte unter dem Jahr pro rata temporis, erhoben wird.

Diese Beitragserhebung wurde, wie ich erfahren habe, entgegen dem Beschluss der Mitgliederversammlung wiederrechtlich durch den Vorstand geändert.

Dem Vorstand ist eine ausdrückliche Rüge zu erteilen und ihn anzuhalten die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu respektieren. Die allenfalls zwischenzeitlich unrechtmässig verlangten Beiträge sind zurückzuzahlen.

Traktandum 13: Rüge des Vorstandes betreffend der Verschiebung der Mitgliederversammlung

René Demarmels stellt den folgenden Antrag an die MV:

Der Vorstand ist bezüglich der statutenwidrigen Verspätung von 3 Monaten Einberufung der Mitgliederversammlung aufs Schärfste zu rügen.

Traktandum 14: Öffentliche Vorstandssitzungen

Johann Joss stellt den folgenden Antrag an die MV:

Die Vorstendssitzungen sind öffentlich. Jedes Mitglied kann an den Sitzungen teilnehmen und mitdiskutieren. Sie haben kein Stimmrecht, ausser bei Stimmengleichheit der Vorstandsmitglieder.

Traktandum 15: Ehegattenklausel

Johann Joss stellt den folgenden Antrag an die MV:

    Dem Vorstand dürfen nicht angehören:

  1. a) Ehegatten,
  2. b) Eltern, Kinder und ihre Ehegatten,
  3. c) Geschwister und ihre Ehegatten.

Personen in eheähnlicher Lebensgemeinschaft sind den Ehegatten gleichgestellt.

Traktandum 16: Mediationsklausel

Johann Joss stellt den folgenden Antrag an die MV:

Falls es unter Mitgliedern/Vorstand Unstimmigkeiten gibt, muss eine Moderation durchgeführt werden. Dazu wird eine Person gesucht, welche das Vertrauen beider Parteien besitzt.

Traktandum 17: Einführung eines Rekurs- und Schlichtungsverfahrens

Marcel Weiss stellt den folgenden Antrag an die MV:

In den vergangenen Monaten, insbesondere im Lauf meiner Tätigkeit als Labmananger habe ich den Eindruck gewonnen, dass sowohl Meinungsverschiedenheiten unter an sich engagierten Parteien, als auch einige Entscheide des Vorstands zu recht persönlich geführten und emotional negativ besetzen „Grabenkämpfen“ geführt haben.

Dies belastet da und dort spürbar den einvernehmlichen Betrieb und noch mehr die kreative und  unternehmungslustige Nutzung des FabLab.

 

Selbstverständlich muss der Vorstand gemäss seinem Pflichtenheft bei Problemen Entscheidungen treffen, Massnahmen ergreifen und durchsetzen. Das ist zwar teilweise unangenehm, aber unabdingbar. Eine Schwierigkeit für die Führung des Vereins, bzw. das einvernehmliche Funktionieren ganz allgemein, besteht nun meines Erachtens darin, dass man keine schwerfällige Bürokratie mit Beschwerdeantrag, Schiedsgericht und ähnlichem mehr einrichten möchte, und zwar aus durchaus begründeter Skepsis.

Angesichts der oben beschriebenen Dynamik bin ich persönlich auch nicht überzeugt, dass solche Instanzen überhaupt etwas nützen, sondern eventuell sogar das Gegenteil bewirken würden: Eine Verschärfung latenter Machtkämpfe zu Lasten einer konstruktiven Sachlichkeit, wie ich sie mir für eine herausragende Unternehmung wie das FabLab von Herzen wünsche.

 

Deshalb beruht mein Vorschlag nicht auf der Einführung eines Gerichts, sondern auf der Erarbeitung einer Empfehlung durch eine kleine Kommission die eigens für den jeweiligen Konflikt gegründet würde. Dadurch, dass die Übernahme der Empfehlung nicht zwingend wäre, bestünde weniger Grund an persönlichen Prinzipien festzuhalten. Vielmehr bestünde die Möglichkeit, dass beide Parteien, mindestens so weit es ihnen möglich ist, sich einvernehmlich der Beurteilung durch ein nicht direkt involviertes Gremium anpassen würden.

 

Der konkrete Vorschlag selber ist nun wesentlich einfacher als meine langfädige Begründung oben:

 

– Sowohl die aktive Partei, wie die passive Partei eines Konflikts kann einen Erwägungsantrag stellen*.

 

– Die Antrag stellende Partei beschreibt das Problem aus ihrer Sicht und benennt zwei Vertreter, welche, sofern möglich, nicht in der gleichen Interessengruppe aktiv sind, aber sehr wohl das persönliche Vertrauen der Antragsteller geniessen.

 

– Der Adressat des Antrags benennt ebenfalls zwei Vertreter nach obigen Kriterien und hält die wichtigsten Punkte aus seiner Sicht ebenfalls schriftlich fest.

 

– Die vier Vertreter treffen sich innerhalb nützlicher Frist zu einer maximal einstündigen Beratung, wobei es ihnen frei steht, aufgrund weiteren Klärungsbedarfs, einen angemessenen Unterbruch zu vereinbaren und sich erst dann zur Formulierung der Empfehlung an die Parteien wieder zu treffen.

 

– Die Empfehlung wird schriftlich festgehalten, an beide Parteien und an den Vorstand übermittelt sowie letztlich im Rahmen der Mitgliederinformationen publiziert**.

 

– Es steht beiden Parteien ausdrücklich frei, wie weit sie den Empfehlungen folgen wollen.

 

– Das Gremium der vier Vertreter wird nach Abfassung der Empfehlung und Übermittlung an die Parteien und an den Vorstand umgehend aufgelöst. Jedes Erwägungsgremium besteht nur für einen einzigen Antrag.

 

Anmerkungen:

 

* Ein Vorstandsmitglied z.B. wenn es findet, es werde bezüglich eines sachlichen Entscheids persönlich diffarmiert, die Zusammenhänge verdreht oder was immer das gemeinsame Funktionieren beeinträchtigt. Ebenso natürlich ein Mitglied das sich durch einen Vorstandsentscheid zu unrecht sanktioniert sieht, von einem anderen Mitglied in den Ressourcen beschnitten wird oder ähnliches mehr.

 

** Ich fände es sogar zweckdienlich, dass unter Umständen Nicht-FabLab-Mitglieder, z.B. externe Fachpersonen, in dieser Funktion beigezogen werden können, würde dieses Vorgehen aber auf je eine Person von den Zweien pro Partei beschränken.

 

*** Ich persönlich verspreche mir davon, dass die Transparenz bezüglich des Umgangs im FabLab, als auch der Ausgestaltung von Excellence im gelebten Alltag gefördert würde.

 

Traktandum 18: Wahl des Vorstandes

Von den bisherigen Vorstandsmitgliedern stellen sich Dirk A., Thomas A., Martina A. und Daniel A. zur Verfügung den Vorstand für das Vereinsjahr 2018 zu übernehmen. Es haben sich bis heute keine anderen Kandidaten beim Vorstand gemeldet. Der bisherige Vorstand schlägt vor den neuen Vorstand in corpore zu wählen.

 

 

(*) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins FabLab Zürich, die den Mitgliederbeitrag 2018 bis 7. Juni 2018 bezahlt haben. Bitte beachte, dass vom 7. Juni 2018 bis Ende MV keine Anträge zur Mitgliedschaft verarbeitet werden.

(**) Bitte schickt uns eure Anträge bis spätestens am 7. Juni 2018, an den Vorstand (vorstand@zurich.fablab.ch). Nur dann können wir die Unterlagen noch entsprechend vorbereiten. Der Vorstand behält sich vor, Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, abzulehnen.

(***) Wir sind immer froh über Mitglieder, die Verantwortung übernehmen möchten. Sei es im Vorstand oder für eine bestimmte Aufgabe (z.B. Workshops, Programmgestaltung, etc). Interessensbekundungen und Fragen bitte an den Vorstand (vorstand@zurich.fablab.ch).

Kategorien Blog Events
Daniel

über

Mikrobastler (auch Biologe) an der ETH und Makrobastler (auch Labmanager) hier im FabLab.