Statuten

Statuten des Vereins FabLab Zürich

1 Bezeichnung

Unter dem Namen «FabLab Zürich» besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.

2 Neutralität

FabLab Zürich ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral.

3 Zweck

Der Verein widmet sich der Förderung von Gemeinschaft, Kreativität und technologischer Bildung durch das Betreiben eines innovativen Vereinslokals. Im Herzen der Mission des Vereins steht die Bereitstellung von hochmodernen Fabrikationsmaschinen sowie die Einführung in die digitale Fabrikation, die als Sprungbrett für künstlerische, gesellschaftliche, gemeinnützige und persönliche Projekte dienen. Der Verein ist ein Treffpunkt für Menschen mit Ideen, die durch gegenseitigen Austausch und unentgeltliche Unterstützung Inspiration finden und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten erweitern möchten. Als Non-Profit-Organisation ist der Verein engagiert, eine inklusive, unterstützende und kreative Gemeinschaft aufzubauen, die offen für die Vereinsmitglieder und die breite Öffentlichkeit ist. Ziel ist es, durch die Begegnung und die gegenseitige Inspiration einen Beitrag zur persönlichen und gemeinschaftlichen Entwicklung zu leisten, indem der Verein den Zugang zu moderner Technologie demokratisiert und jeder einzelnen Person die Mittel zur Verwirklichung ihrer kreativen Visionen bietet.

4 Mitgliedschaft

Aktive Mitglieder können natürliche Personen sein. Die Aufnahme in den Verein FabLab Zürich erfolgt durch den Vorstand auf Anfrage. Die Mitgliedschaft bleibt bis zur Kündigung (Artikel 6) oder Ausschluss (Artikel 7) gültig.

5 Mitgliederbeitrag

Der Mitgliederbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Mit gültiger Kultur-Legi Caritas wird 50% Rabatt gewährt. Der Beitrag wird jeweils am Jahrestag des Eintrittsdatums fällig.

6 Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten (per Email oder Brief). Bei einer Kündigung bleibt der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr geschuldet und wird nicht rückerstattet.

7 Ausschluss von Mitgliedern

Der Vorstand kann Mitglieder, die gegen Statuten oder die allgemeinen Richtlinien verstossen, aus dem Verein ausschliessen.

8 Mittel

FabLab Zürich finanziert seine Tätigkeit aus den Mitgliederbeiträgen, aus Beiträgen von öffentlichen Subventionsgebern und aus Unterstützung und Zuwendungen Dritter. Für die Verpflichtungen von FabLab Zürich haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

9 Organe

Organe des FabLab Zürich sind die

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Projektgruppen

Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich

10 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins. Sie findet jährlich jeweils im ersten Quartal auf Einladung des Vorstands statt. Sie kann von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden. Die Mitgliederversammlung bestimmt die allgemeinen Richtlinien und Zielsetzungen von FabLab Zürich, nimmt Rechnung und Jahresbericht ab, legt Budget und Jahresprogramm fest und bestimmt die Höhe der Mitgliederbeiträge. Sie wählt den Vorstand. Aktive Mitglieder sind mit einer Stimme stimmberechtigt.

11 Vorstand

Der Vorstand vertritt das FabLab Zürich nach aussen und vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Es besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und wenigstens zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand kann sich durch weitere Mitglieder für die Organisation und Verwaltung der Aktivitäten von FabLab Zürich und allfällig weitere Aufgaben ergänzen.

12 Vorschriften & Reglemente

Vorstand und Organe erlassen Vorschriften und Reglemente.

13 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.

14 Grundsätze

  • Jede(r) kann mitmachen.
  • Wir halten die Prinzipien von Open Source hoch.
  • Just in time, statt just in case (Probleme dann lösen, wenn sie auftreten, nicht dann, wenn sie – uns als mögliche Probleme einfallen).
  • Be excellent to each other – seid exzellent zueinander

15 Schlussbestimmungen

Die vorstehenden Statuten wurden als Ganzes an der Mitgliederversammlung vom 19.03.2024 abgenommen und beinhalten alle durch die Mitgliederversammlungen am 17.09.2013, 22.3.2014, 24.3.2015, 21.3.2016 beschlossenen Änderungen und ersetzen somit alle vorgängigen Fassungen der Statuten.

Zürich, 19. März 2024

Die Präsidentin: Martina Altermatt

Der Aktuar: Bernd Heisterkamp

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 19.03. 2024

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 27. März 2023

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 28. März 2022

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 31. März 2021

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 23. Juni 2020

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 21. März 2019

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 21. Juni 2018

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 11. März 2017

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 19. März 2016

Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung vom 24. März 2015