Statuten FabLab Zürich

1 Bezeichnung
Unter dem Namen «FabLab Zürich» besteht ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich.

2 Neutralität
FabLab Zürich ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral.

3 Zweck
FabLab Zürich bezweckt als Trägerverein den Aufbau und den Betrieb des FabLabs in Zürich.

4 Mitgliedschaft
Aktive Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Die Aufnahme in den Verein FabLab Zürich erfolgt durch den Vorstand auf Anfrage. Der Austritt ist jederzeit möglich. Mit dem Austritt erlöschen alle Rechte oder Ansprüche an den Verein.

5 Mittel
FabLab Zürich finanziert seine Tätigkeit aus den Mitgliederbeiträgen, aus Beiträgen von öffentlichen Subventionsgebern und aus Unterstützung und Zuwendungen Dritter. Für die Verpflichtungen von FabLab Zürich haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

6 Organe
Organe des FabLab Zürich sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins. Sie findet jährlich jeweils im ersten Quartal auf Einladung des Präsidiums statt. Sie kann von einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden. Die Mitgliederversammlung bestimmt die allgemeinen Richtlinien und Zielsetzungen von FabLab Zürich, nimmt Rechnung und Jahresbericht ab, legt Budget und Jahresprogramm fest und bestimmt die Höhe der Mitgliederbeiträge. Sie wählt Präsidium. Aktive Mitglieder sind mit einer Stimme stimmberechtigt.

8 Vorstand
Der Vorstand vertritt das FabLab Zürich nach aussen und vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Es besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und wenigstes zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Der Vorstand kann sich durch weitere Mitglieder für die Organisation und Verwaltung der Aktivitäten von FabLab Zürich und allfällig weitere Aufgaben ergänzen.

9 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist mit dem Kalenderjahr identisch.

Grundsätze

  • Jede(r) kann mitmachen.
  • Wir halten die Prinzipien von Open Source hoch.
  • Just in time, statt just in case (Probleme dann lösen, wenn sie auftreten, nicht dann, wenn sie uns als mögliche Probleme einfallen).

 

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17. September 2013
Walcheturm, Zürich

1. Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag wird auf Fr. 100.- belassen.

2. Annahme der Statuten
Die oben stehenden Statuten werden im vorliegenden Wortlaut angenommen.

3. Vorstand

  • Yves Ebnöther 
  • Marc Schaffer
  • Alex Jenter
  • Ronnie Gaensli

Zürich, den 24.09.2013

 

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22. März 2014
im FabLab Zürich, 8004 Zürich

1. Mitgliederbeitrag
Der Mitgliederbeitrag beträgt 100.- pro Jahr und wird neu pro Geschäftsjahr (Kalenderjahr) erhoben.

2. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr. Der Mitgliederbeitrag ist zu Beginn des Jahres fällig und bis Ende Februar zu entrichten. Wird der fällige Betrag nicht bis Ende Februar bezahlt, verfällt die Mitgliedschaft.

3. Kündigung
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten (per Email oder Brief). Bei einer Kündigung bleibt der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr geschuldet und wird nicht rückerstattet.

4. Ausschluss von Mitgliedern
Der Vorstand kann Mitglieder, die gegen Statuten oder Nutzungsbedingungen verstossen, aus dem Verein ausschliessen.

5. Projektgruppen
Projektgruppen sind Organe des Vereins.

6. Vorschriften & Reglemente
Vorstand und Organe erlassen Vorschriften und Reglemente.

Beschluss vom 22. März 2014, publiziert am 17. Januar 2015
Der Vorstand: Yves Ebnöther, Marc Schaffer, Alex Jenter, Ronnie Gaensli